Patronat ACLI

Unsere Kanzlei in Innsbruck, Zeughausgasse 8, ist Montag, Dienstag und Mittwoch
von 9.00 bis 13.00 und 14.00 bis 16.00 Uhr geöffnet.

Wir bitten um telefonische Terminvereinbarungen!!!

Das Patronat ACLI-KVW ist im sozialen Vor- und Fürsorgebereich tätig!

Wir sind Anlaufstelle für all jene Personen, welche Angelegenheiten im Bereich der italienischen Rentensysteme zu erledigen haben.

Die Institution des Patronates ist der Vermittler zwischen Bürger und öffentlichen Körperschaften im sozialen Für- und Vorsorgebereich. Das Sozialversicherungswesen ist eine Folge der Industriegesellschaft. Im landwirtschaftlichen Arbeitsbereich war es noch möglich, für alte und kranke Arbeiter zu sorgen – im Industriebetrieb hingegen nicht mehr. Die Regierungen mussten daher über eine Pflichtversicherung für das Alter, Invalidität, Arbeitslosigkeit und für die Hinterbliebenen nachdenken. In Italien trat die Sozialgesetzgebung mit 15. Juli 1920 in Kraft; in Südtirol erst mit 1. März 1926.

1946 wurde das Patronat Acli gegründet, 1948 wurde die Zusammenarbeit mit dem KVW – Katholischer Verband der Werktätigen beschlossen.

Aufgabe des Patronates ist die Aufklärung, Information und Antragstellung bei den vorgesehenen Leistungen.

Der italienische Gesetzgeber macht es dem Bürger nicht leicht, das zustehende Recht einzufordern. Immer wieder neue Gesetze, immer wieder neue Gesuche und Antragsformulare, immer wieder braucht es die Hilfe von Fachleuten. Und diese Hilfe sollte stets persönlich und menschlich geleistet werden mit Hilfe moderner Mittel. Helfen ist nicht nur notwendiger sondern auch schwieriger geworden. Das Leben ist komplexer und schnelllebiger, die Menschen sind anspruchsvoller geworden. Die öffentlichen Körperschaften leiden unter Personalmangel, sodass die Bearbeitungszeiten von bestimmten Anträgen lange sind – zu lange, damit Rechtssicherheit und sofortige finanzielle Hilfe gewährleistet ist.

Auch die ausreichende Finanzierung der Patronate durch den italienischen Staat ist nicht längerfristig gesichert.

Das Patronat Acli bietet trotzdem mit Professionalität seine Dienstleistungen an!

  • Wir überprüfen, wann das Anrecht auf italienische Rente besteht.

  • Wir überprüfen und kontrollieren die Versicherungszeiten.

  • Wir sind bei der Antragsstellung um die italienische Rente behilflich.

  • Für Rentenbezieher wird die RED-Erklärung (Einkommensmeldung) sowie die Lebensbescheinigung elektronisch weitergeleitet.

Unsere Öffnungszeiten:

MONTAG, DIENSTAG und MITTWOCH
von 09.00 – 13.00 und von 14.00 – 16.00 Uhr

Unsere Anschrift:

Patronat Acli, Zeughausgasse 8, 6020 Innsbruck
Tel.Nr. +43 (0) 512 589860
E-Mail: innsbruck@patronato.acli.it

Es betreuen Sie Frau Christine Stieger und Frau Carmela D'Alessandro

Die wichtigsten PENSIONSFORMEN ab 2019

ALTERSRENTE

Für Männer und Frauen
Alter: 67 Jahre
Beitragsjahre: 20 Jahre

FRAUENREGELUNG – OPZIONE DONNA

Alter: Arbeitnehmerinnen 58 Jahre  |  Selbstständige 59 Jahre
Beitragsjahre: 35 Jahre
Wartezeit: Arbeitnehmerinnen 12 Monate  |  Selbstständige 18 Monate

Bei der Frauenregelung werden die Pensionsbezüge ausschließlich beitragsbezogen berechnet. Das führt zu einer entsprechend niedrigeren Rente.

BEITRAGSABHÄNGIGE FRÜHPENSION

Alter: kein bestimmtes Alter notwendig
Beitragsjahre: Männer 42 Jahre und 10 Monate
Beitragsjahre: Frauen 41 Jahre und 10 Monate

Die Frühpension wird 3 Monate nach Erreichen der vorgeschriebenen Beitragszeiten ausbezahlt.

QUOTE 100 2019-2021

Alter: 62 Jahre
Beitragsjahre: 38 Jahre

Diese Rente wird in der Privatwirtschaft 3Monate nach Erreichen der Voraussetzungen ausbezahlt, im öffentlichen Dienst 6 Monate.